Als E-Mails getarnte, unerbetene Werbenachrichten im Postfach verstoßen gegen EU-Recht da der Nutzer an weitere Webseiten gegen seinen Willen weitergeleitet wird außer der Nutzer hat vorab ausdrücklich zugestimmt – Rechtssache EG C-102/20.
lm konkreten Fall hatte das Städtische Werk Lauf an der Pegnitz Werbeeinblendungen des konkurrierenden Stromlieferanten Eprimo per E-Mail bei Nutzern des Online-Dienstes T-Online beanstandet.
Der Europäische Gerichtshof kam zur Schlussfolgerung das dies unlauter Wettbewerb ist und somit gegen die EU Richtlinien 2002/58 sowie 2005/29 verstößt.
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