top of page

E-Handel: Neue Zollbestimmungen innerhalb der Europäischen Union zum 1. Juli 2021

  • Autorenbild: Etude Maître Laurent Ries
    Etude Maître Laurent Ries
  • 4. Juli 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Verbraucher bei Einkäufen aus einem außereuropäischen Land (China, Großbritannien etc.) Mehrwertsteuer zahlen und kommen nicht mehr in den Genuss von der allgemeinen Mehrwertsteuerbefreiung auf importierte Warensendungen mit geringem Wert (unter 22 €). Neue Unterscheidung: Waren die von einem professionellen Verkäufer (E-Commerce-Site) verschickt werden: Der Verbraucher muss für jede Sendung unabhängig vom Warenwert Mw-Steuern zahlen. Von einem „privaten Verkäufer“ verschickte Sendungen: Der Verbraucher zahlt künftig nur noch Steuern für Sendungen über 45 €.

 
 
 

Comments


ZURÜCK NACH OBEN

Rechtlicher Hinweis

©2021 Etude Maître Laurent Ries

Etude Me Laurent Ries in Zusammenarbeit mit Frau Wiktoria KORNATOWSKA, Diplomingenieurin Informatikwissenschaften

bottom of page