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E-Handel: Neue Zollbestimmungen innerhalb der Europäischen Union zum 1. Juli 2021

  • Photo du rédacteur: Etude Maître Laurent Ries
    Etude Maître Laurent Ries
  • 4 juil. 2021
  • 1 min de lecture

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Ab dem 1. Juli 2021 müssen Verbraucher bei Einkäufen aus einem außereuropäischen Land (China, Großbritannien etc.) Mehrwertsteuer zahlen und kommen nicht mehr in den Genuss von der allgemeinen Mehrwertsteuerbefreiung auf importierte Warensendungen mit geringem Wert (unter 22 €). Neue Unterscheidung: Waren die von einem professionellen Verkäufer (E-Commerce-Site) verschickt werden: Der Verbraucher muss für jede Sendung unabhängig vom Warenwert Mw-Steuern zahlen. Von einem „privaten Verkäufer“ verschickte Sendungen: Der Verbraucher zahlt künftig nur noch Steuern für Sendungen über 45 €.

 
 
 

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